Eigentlich wollte ich mich die Tage hinsetzten und einen Post über mein erstes Honig-Schleudern schreiben, aber aus aktuellem Anlass muss ich umschwenken auf die Bedrohung durch die Amerikanische Faulbrut.
Mitte November bekam ich Post vom Veterinäramt meines Bienen-Bezirkes, dass die amerikanische Faulbrut ausgebrochen sei, und ich bin mit meinen Bienen im Sperrbezirk. Anhängig lange Ausführungen von Geboten und Verboten. Der Sperrbezirk hat nur 1 Km Radius, das ist recht klein und ich stelle fest, bin richtig in der Mitte. Das heißt ich bin schön nah dran am Herd und ich habe Angst.
Amerikanische Faulbrut-kurz AFB, was ist das?:
Die Amerikanische Faulbrut ist eine hochansteckende anzeigepflichtige Bienenseuche. Sobald der Verdacht besteht muss der Amtstierarzt informiert werden.Erreger
- Lateinischer Name: Paenibacillus larvae larvae
- Sporenbildendes Bakterium
- Sporen sind Dauerstadien und sehr widerstandsfähig gegenüber hohen Temperaturen (bis zu 120°C) sowie nahezu unbegrenzt ansteckungsfähig.
Entwicklung
- Der Erreger befällt ausschließlich die Brut der Honigbiene.
- Durch sporenhaltiges Futter gelangt der Erreger in den Larvendarm und keimt hier aus.
- Jüngste Maden (bis 1 1/2 Tage) werden bereits durch wenige Sporen angesteckt und sterben frühzeitig, noch ehe es zur Massenvermehrung des Erregers kommt.
- In den Larven kommt es erst nach Verdeckelung der Zelle zur eigentlichen Massenvermehrung der Faulbrutbakterien.
- Die Streckmade oder Vorpuppe wird nun samt der Chitinhaut vollständig zersetzt und bildet in der unteren Zellrinne eine zungenförmige schleimige Masse.
Quelle: https://www.lwg.bayern.de/bienen/krankheiten/084048/index.php
Sperrbezirk & Juristische Regelungen
In Deutschland regelt die Bienenseuchen-Verordnung sowohl Prophylaxe als auch Schutzmaßnahmen im Verdachtsfall bzw. nach amtlicher Feststellung der Seuche, die als anzeigepflichtige Tierseuche amtlich bekämpft wird.
Prophylaktisch kann jeder Imker jederzeit seine Bienenvölker durch einen amtlich bestellten Bienensachverständigen auf Amerikanische Faulbrut untersuchen lassen. Der sinnvollste Zeitpunkt dafür liegt im Frühjahr vor der Bildung von Ablegern. Eine solche Untersuchung ist zwingend erforderlich, wenn der Imker beabsichtigt, Völker zu verkaufen bzw. abzugeben, eine Belegstelle zu beschicken oder mit Bienenvölkern zu wandern. Bienensachverständige stellen für diese Zwecke Gesundheitsbescheinigungen aus, die in Kopie sichtbar an den Beuten befestigt werden. (Meine Bienen wurden auch letztes Jahr getestet- alles OK.)
Im Fall des Verdachts oder des Ausbruchs der AFB dürfen vor der amtlichen Klärung bzw. Feststellung der Seuche durch das Veterinäramt an dem Bienenstand keine Veränderungen vorgenommen werden. Für alle Personen außer dem Besitzer und seinen Vertretern und Handlungsgehilfen, Tierärzten und zuständigen Bienensachverständigen gilt ein Betretungsverbot.
Nach amtlicher Feststellung der AFB müssen am betroffenen Bienenstand Bienenwohnungen, tote Bienen, Gerätschaften, Wabenmaterial, Wachsvorräte usw. nach Anweisung des Amtstierarztes desinfiziert oder unschädlich beseitigt werden. Seuchenkranke Bienenvölker werden je nach amtlicher Anordnung entweder getötet („abgeschwefelt“) oder durch ein Kunstschwarmverfahren behandelt.
Mit der amtlichen Feststellung weist die Veterinärbehörde auch einen Sperrbezirk mit mindestens einem Kilometer Radius um den betroffenen Bienenstand aus, in dem alle dort gelegenen Bienenstände ebenfalls auf AFB untersucht werden müssen.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Faulbrut